Rechtliche Grundlage
Die gGmbH ist keine eigene Rechtsform, sondern eine normale GmbH im Sinne des GmbH-Gesetzes, die zusätzlich die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit nach §§ 51 ff. Abgabenordnung (AO) erfüllt. Sie unterliegt also zwei Regelwerken:
- dem GmbH-Gesetz (GmbHG) für Gründung, Haftung, Organisation,
- und der Abgabenordnung (AO) für die steuerliche Begünstigung.
Die Kombination macht sie attraktiv für Projekte, die wirtschaftlich handeln, aber keinen Gewinn an Gesellschafter ausschütten wollen.
Gründung einer gGmbH
Die Gründung erfolgt wie bei jeder GmbH:
- Gesellschaftsvertrag (Satzung) mit notarieller Beurkundung,
- Stammkapital von mindestens 25.000 Euro,
- Eintragung ins Handelsregister,
- Antrag auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit beim Finanzamt.
Das Finanzamt prüft, ob die Satzung die formellen Voraussetzungen erfüllt – insbesondere den gemeinnützigen Zweck, die Selbstlosigkeit und die Vermögensbindung (§ 55 AO).
Tipp: Bereits bei der Gründung sollte die Satzung eng an der vom Bundesfinanzministerium veröffentlichten Mustersatzung orientiert sein, um spätere Beanstandungen zu vermeiden.
Zweck und Mittelverwendung
Die gGmbH darf Gewinne erzielen – aber sie darf sie nicht ausschütten. Stattdessen müssen sämtliche Mittel ausschließlich für den in der Satzung festgelegten gemeinnützigen Zweck verwendet werden (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 AO). Zulässig sind jedoch:
- angemessene Gehälter für Mitarbeitende und Geschäftsführung,
- Rücklagenbildung, wenn sie dem satzungsgemäßen Zweck dient,
- wirtschaftliche Betätigungen, soweit sie dem gemeinnützigen Zweck untergeordnet sind.
Die gGmbH darf also wirtschaftlich denken – nur nicht eigennützig handeln.
Vorteile der gGmbH
- Rechtssicherheit und Professionalität: Klare Strukturen, Haftungsbeschränkung, unternehmerische Handlungsfreiheit.
- Steuerliche Vorteile: Befreiung von Körperschaft- und Gewerbesteuer, Ausstellung von Spendenquittungen.
- Attraktiv für Fördermittel und Kooperationen: Viele Zuwendungsgeber bevorzugen rechtsfähige, professionell geführte Organisationen.
- Einfache Skalierbarkeit: Ideal für Projekte mit Wachstums- oder Expansionspotenzial.
Die gGmbH ist damit besonders geeignet für soziale Startups, Bildungseinrichtungen, Kulturprojekte, Pflegeeinrichtungen oder nachhaltige Initiativen.
Pflichten und Fallstricke
Mit der Gemeinnützigkeit gehen auch strenge Pflichten einher:
- Zweckbindung der Mittel – zweckfremde Ausgaben gefährden die Anerkennung.
- Getrennte Buchführung – insbesondere bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben.
- Regelmäßige Prüfung durch das Finanzamt – üblicherweise alle drei Jahre.
- Formulierung des Gesellschaftszwecks – muss klar, konkret und nachprüfbar sein.
Ein häufiger Fehler ist die Verwechslung von Spenden und Sponsoring: Nur echte Spenden (ohne Gegenleistung) dürfen mit Zuwendungsbestätigung versehen werden.
Haftung und Geschäftsführung
Die Gesellschafter haften – wie bei jeder GmbH – grundsätzlich nur mit ihrer Einlage.
Die Geschäftsführung ist verpflichtet, die Satzung, das Gemeinnützigkeitsrecht und das Steuerrecht einzuhalten. Bei Verstößen drohen persönliche Haftung und der Verlust der Gemeinnützigkeit (etwa wegen verdeckter Gewinnausschüttungen).
Deshalb ist eine saubere Organisation entscheidend: ordentliche Buchführung, rechtssichere Verträge, Einhaltung der Berichtspflichten und Transparenz gegenüber Finanzamt und Zuwendungsgebern.
Alternativen und Kombinationen
Neben der gGmbH gibt es verwandte Formen:
- die gemeinnützige Unternehmergesellschaft (gUG) – mit geringem Stammkapital,
- den eingetragenen Verein (e. V.), der auf Ehrenamt setzt,
- die Stiftung, die dauerhaft Vermögen bindet.
Welche Struktur passt, hängt von Ziel, Finanzierung und Organisationsgröße ab. In der Praxis ergänzen sich die Formen oft – etwa, wenn ein Verein eine gGmbH als operative Tochter gründet.
Fazit
Die gGmbH ist die moderne Organisationsform für professionelles gemeinnütziges Handeln. Sie verbindet Wirtschaftlichkeit mit Verantwortung, schafft Vertrauen bei Förderern und ermöglicht stabile Strukturen – gerade dort, wo Idealismus auf Unternehmertum trifft.