Ob Verein, Stiftung oder gGmbH – kein Non-Profit-Projekt funktioniert ohne Verträge. Sie regeln Zusammenarbeit, Förderungen, Arbeitsverhältnisse, Sponsoring oder die Nutzung von Räumen und Ressourcen. Doch während viele Organisationen viel Energie in ihre Mission investieren, wird die Vertragsgestaltung oft unterschätzt. Dabei sind gerade im gemeinnützigen Bereich rechtliche Präzision und Transparenz entscheidend – denn fehlerhafte oder unklare Verträge können nicht nur Geld, sondern auch den Status der Gemeinnützigkeit kosten.

Warum Verträge im Non-Profit-Bereich besonders sind

Verträge in gemeinnützigen Organisationen unterscheiden sich von denen in der gewerblichen Wirtschaft. Sie müssen nicht nur zivilrechtlich wirksam, sondern auch steuer– und gemeinnützigkeitsrechtlich unbedenklich sein.

Das bedeutet: Jede Vereinbarung muss mit den Grundsätzen der Selbstlosigkeit (§ 55 AO) und der satzungsgemäßen Mittelverwendung vereinbar sein. Schon scheinbar kleine Unstimmigkeiten – etwa eine überhöhte Vergütung, ein nicht klar geregelter Leistungsaustausch oder ein falscher Vertragspartner – können große Konsequenzen haben.

Ziel der Vertragsgestaltung ist daher, Rechtssicherheit und Nachvollziehbarkeit zu schaffen – sowohl gegenüber Partnern als auch gegenüber Finanzamt, Stiftungsaufsicht und Fördermittelgebern.

Typische Vertragstypen im Non-Profit-Bereich

Die Vielfalt an Akteuren und Tätigkeiten spiegelt sich in einer Vielzahl von Verträgen wider. Besonders häufig sind:

  • Kooperationsverträge – z. B. zwischen Vereinen, öffentlichen Trägern oder Unternehmen.
  • Förder– und Zuwendungsverträge – Grundlage für Zuschüsse, Spenden oder Projektförderungen.
  • Sponsoringverträge – klare Abgrenzung zwischen Spende und Gegenleistung ist entscheidend.
  • Arbeits– und Honorarverträge – insbesondere bei leitenden Positionen und freien Mitarbeitenden.
  • Nutzungs– und Mietverträge – z. B. für Veranstaltungsräume, Fahrzeuge oder Technik.
  • Dienstleistungsverträge – etwa mit externen Anbietern oder Projektpartnern.

Jeder dieser Verträge muss sowohl zivilrechtlich als auch steuerlich „passen“. Ein Vertrag, der in der Privatwirtschaft unproblematisch wäre, kann im gemeinnützigen Kontext als „verdeckte Gewinnausschüttung“ oder „zweckwidrige Mittelverwendung“ gewertet werden.

Spenden, Sponsoring und Kooperationen

Ein klassisches Problemfeld ist die Abgrenzung zwischen Spende und Sponsoring:

  • Eine Spende ist eine freiwillige Zuwendung ohne Gegenleistung. Dafür darf eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden.
  • Sponsoring dagegen beinhaltet eine Gegenleistung – etwa Werbung, Nennung des Sponsors oder Logo-Platzierung. Es handelt sich steuerlich um einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.
  • Fehlerhafte Vertragsformulierungen in diesem Bereich führen regelmäßig zu Rückforderungen, Steuernachzahlungen oder Verlust der Gemeinnützigkeit.

Auch bei Kooperationsverträgen mit Kommunen oder Unternehmen muss genau geprüft werden, ob die Zusammenarbeit noch gemeinnützigkeitskonform ist oder ob bereits eine steuerpflichtige wirtschaftliche Tätigkeit vorliegt.

Arbeitsverhältnisse und Vergütung

Non-Profit bedeutet nicht unentgeltlich – aber es gilt das Gebot der Angemessenheit. Nach § 55 Abs. 1 Nr. 3 AO darf niemand durch überhöhte Vergütungen oder Aufwandsentschädigungen begünstigt werden. Deshalb sollten Arbeitsverträge im Non-Profit-Bereich:

  • transparente Gehaltsregelungen,
  • klare Tätigkeitsbeschreibungen und
  • Prüfvermerke zur Angemessenheit enthalten.

Zudem gelten alle arbeitsrechtlichen Standards (z. B. Mindestlohn, Arbeitszeit, Sozialversicherung) uneingeschränkt auch für gemeinnützige Organisationen.

Fördermittelverträge

Bei öffentlichen oder privaten Förderungen kommt es auf die strikte Einhaltung der Bewilligungsbedingungen an. Vertragsverletzungen – etwa durch verspätete Mittelverwendung oder unzulässige Projektänderungen – können zur Rückforderung der gesamten Fördersumme führen.

Hier ist Präzision entscheidend: Fördermittelverträge müssen nicht nur die Zuwendungssumme und den Zweck festhalten, sondern auch Berichtspflichten, Nachweisfristen, Rückzahlungsbedingungen und Prüfrechte der Geldgeber.

Haftung und Compliance

Ein sauberer Vertrag schützt vor Haftung. Gerade Vorstände und Geschäftsführer von Non-Profit-Organisationen haften persönlich, wenn sie gegen gesetzliche Pflichten oder die Satzung verstoßen (§ 31a BGB, § 43 GmbHG).

Daher sollten Organisationen auf Compliance-Strukturen setzen – also interne Richtlinien und standardisierte Vertragsmuster, die rechtliche Risiken minimieren. So wird aus jedem Vertrag ein Baustein für Stabilität und Vertrauen.

Fazit

Verträge sind das Fundament jeder Non-Profit-Organisation. Sie schaffen Klarheit, sichern Gemeinnützigkeit und beugen Konflikten vor. Wer hier investiert, spart später Zeit, Geld und Nerven – und zeigt gegenüber Partnern und Förderern Professionalität.