Das Internet ist längst kein rechtsfreier Raum mehr. Was als Experimentierfeld für Technikbegeisterte begann, ist heute zentraler Bestandteil von Wirtschaft, Kommunikation und Gesellschaft. Doch wo Millionen Menschen Inhalte teilen, Geschäfte abschließen und Informationen veröffentlichen, entstehen zwangsläufig rechtliche Konflikte. Das Internetrecht ist daher kein einzelnes Gesetz, sondern ein Zusammenspiel verschiedener Rechtsgebiete – von Datenschutz über Urheberrecht bis hin zum Wettbewerbs- und Vertragsrecht.

Was das Internetrecht umfasst

Das Internetrecht regelt alle Rechtsfragen rund um digitale Kommunikation, Online-Handel und Content. Es umfasst insbesondere:

  • Vertragsrecht im E-Commerce: Gestaltung von Online-Shops, AGB, Widerrufsbelehrungen, Zahlungsabwicklung.
  • Datenschutzrecht: DSGVO-konforme Datenverarbeitung, Cookie-Management, Tracking und Newsletter-Marketing.
  • Urheberrecht im Netz: Nutzung fremder Texte, Bilder oder Videos, Haftung für Uploads und Verlinkungen.
  • Domainrecht: Namensrechte, Streitigkeiten um Domains, Cybersquatting.
  • Haftungsfragen: Verantwortlichkeit von Plattformbetreibern, Foren, Hostern und Influencern.
  • Wettbewerbsrecht online: Irreführende Werbung, Kennzeichnungspflichten, Impressum und Preisangaben.

Das Internetrecht ist damit ein Querschnittsrecht, das klassische Regeln an die digitale Welt anpasst.

Haftung im Internet

Ein zentrales Thema ist die Haftung für fremde Inhalte. Grundsätzlich gilt:

  • Eigene Inhalte (z. B. Blogposts, Produktbeschreibungen) verantwortet man selbst.
  • Fremde Inhalte (z. B. Kommentare, Uploads anderer Nutzer) führen nur dann zur Haftung, wenn der Betreiber von Rechtsverstößen weiß und nicht handelt.

Diese Störerhaftung wurde durch das Telemediengesetz (TMG) und heute durch den Medienstaatsvertrag (MStV) sowie das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) konkretisiert. Plattformen müssen Mechanismen zur Meldung und Entfernung rechtswidriger Inhalte vorhalten („Notice and Takedown“).

Impressum und Informationspflichten

Jede geschäftsmäßige Website benötigt ein Impressum mit Angaben zum Betreiber (§ 5 TMG). Fehlende oder unvollständige Angaben führen regelmäßig zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen.

Auch Datenschutzerklärungen sind Pflicht: Sie müssen klar und verständlich über Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung informieren (Art. 13 DSGVO).

Im Onlinehandel kommen weitere Pflichten hinzu: Preisangaben, Widerrufsrecht, Lieferbedingungen, technische Schritte zum Vertragsschluss – all das muss transparent dargestellt sein.

Urheberrecht im Internet

Im digitalen Umfeld sind Urheberrechtsverstöße alltäglich: kopierte Texte, fremde Fotos in Blogposts, YouTube-Videos mit Musik im Hintergrund. Das Internetrecht schützt Kreative vor unbefugter Nutzung, aber auch Nutzer vor übermäßiger Haftung.

Seit der EU-Urheberrechtsrichtlinie 2019 haften Plattformen wie YouTube oder TikTok grundsätzlich mit, wenn urheberrechtlich geschützte Inhalte hochgeladen werden – es sei denn, sie haben wirksame Filter und Lizenzsysteme implementiert.

Datenschutz und Tracking

Mit der DSGVO und dem TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz) wurde der Datenschutz im Internet umfassend reformiert. Wichtig:

  • Cookies und Tracking dürfen nur mit aktiver Einwilligung gesetzt werden.
  • Nutzer müssen ihre Einwilligung jederzeit widerrufen können.
  • E-Mail-Marketing erfordert ein Double-Opt-In-Verfahren.

Fehler in diesem Bereich sind einer der häufigsten Gründe für Bußgelder und Abmahnungen.

Influencer, Social Media und Kennzeichnungspflichten

Im Social-Media-Bereich ist Transparenz Pflicht: Werbung muss klar als solche erkennbar sein (§ 5a UWG). Auch Affiliate-Links, Produktplatzierungen oder Kooperationen müssen gekennzeichnet werden.

Ungekennzeichnete Posts gelten als Schleichwerbung – mit entsprechenden Haftungsrisiken.

Zudem spielt das Persönlichkeitsrecht eine immer größere Rolle: heimlich gefilmte Videos, Deepfakes oder Rufschädigung in sozialen Netzwerken können erhebliche Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.

Streitigkeiten und Rechtsdurchsetzung

Typische Konfliktfelder im Internetrecht:

  • Abmahnungen wegen Urheberrechts- oder Wettbewerbsverstößen,
  • Domainstreitigkeiten („.de“ vs. Markenname),
  • Datenschutzverletzungen,
  • Hassrede und Beleidigungen in Foren oder sozialen Medien.

Hier bietet das Internetrecht schnelle Abhilfe – von außergerichtlichen Unterlassungserklärungen bis zu einstweiligen Verfügungen.

Fazit

Das Internetrecht ist das Rückgrat der digitalen Welt. Es schafft die Balance zwischen Freiheit und Verantwortung, zwischen Innovation und Schutz. Wer online aktiv ist – ob Unternehmen, Content Creator oder Privatperson – sollte seine rechtlichen Pflichten kennen. Denn Fehler im Netz bleiben selten folgenlos.