Gesetzliche Grundlage
Das Wettbewerbsrecht in Deutschland basiert vor allem auf zwei Säulen:
- dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG),
- und dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), das das Kartellrecht regelt.
Während das GWB Marktstrukturen (z. B. Monopole, Preisabsprachen) kontrolliert, regelt das UWG das Verhalten einzelner Marktteilnehmer – also, wie geworben und gehandelt wird.
Ziel des Wettbewerbsrechts
Das Wettbewerbsrecht schützt drei Interessen zugleich:
- Unternehmen, die sich an faire Regeln halten,
- Verbraucher, die vor Täuschung und Irreführung bewahrt werden sollen,
- und die Allgemeinheit, die von einem funktionierenden Markt profitiert.
Das Ziel ist also nicht, Konkurrenz zu verhindern, sondern sie auf fairem Niveau zu ermöglichen.
Unlauterer Wettbewerb – was verboten ist
Das UWG listet eine Vielzahl unlauterer Handlungen auf. Zu den häufigsten gehören:
- Irreführende Werbung (§ 5 UWG): Falsche oder unklare Angaben über Preis, Qualität oder Verfügbarkeit.
- Vergleichende Werbung (§ 6 UWG): Nur zulässig, wenn sie objektiv, sachlich und nicht herabsetzend ist.
- Aggressive Geschäftspraktiken (§ 4a UWG): Etwa Druckausübung oder Belästigung von Verbrauchern.
- Nachahmung (§ 4 Nr. 3 UWG): Unlautere Ausnutzung fremder Leistungsergebnisse („Trittbrettfahren“).
- Verletzung von Informationspflichten: Besonders relevant im Onlinehandel.
Schon kleine Verstöße – etwa bei Preisangaben, Garantiewerbung oder Social-Media-Posts – können eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung auslösen.
Abmahnung und Unterlassung
Typisch im Wettbewerbsrecht ist das Abmahnverfahren. Konkurrenten oder Verbraucherschutzverbände können Verstöße außergerichtlich rügen und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern.
Wer die Abmahnung ignoriert, riskiert eine einstweilige Verfügung oder Klage.
Umgekehrt kann eine unberechtigte Abmahnung selbst rechtswidrig sein und Gegenansprüche auslösen.
Wettbewerbsrecht und Internet
Das Internet ist das Epizentrum moderner Wettbewerbsverstöße:
- Irreführende Online-Werbung („bester Preis“, „Testsieger“ ohne Quelle).
- Unzulässiges Influencer-Marketing ohne Kennzeichnung von Werbung.
- Verstöße gegen Impressums– und Informationspflichten.
- Verwendung fremder Marken oder Texte in Online-Shops und Google Ads.
Gerade hier reagieren Mitbewerber und Verbände besonders schnell.
Kartellrechtlicher Bezug
Das Kartellrecht ergänzt das Wettbewerbsrecht, indem es unfaire Machtverhältnisse auf dem Markt verhindert. Verboten sind insbesondere:
- Preisabsprachen,
- Marktaufteilungen,
- Missbrauch marktbeherrschender Stellungen.
Die Kontrolle obliegt dem Bundeskartellamt und der EU-Kommission, die empfindliche Geldbußen verhängen können – im Extremfall in Milliardenhöhe.
Durchsetzung und Sanktionen
Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht können weitreichende Folgen haben:
- Unterlassungsklagen,
- Beseitigungsansprüche,
- Schadensersatzforderungen,
- hohe Prozess– und Abmahnkosten,
- und bei Kartellverstößen zusätzlich Bußgelder und Strafverfahren.
Unternehmen sollten daher interne Compliance-Strukturen schaffen, um Risiken frühzeitig zu erkennen und Verstöße zu vermeiden.
Fazit
Das Wettbewerbsrecht ist das Regelwerk für Fairness auf dem Markt. Es schützt ehrliche Unternehmen vor unlauteren Methoden und sorgt für Transparenz gegenüber Verbrauchern. Wer sich hier absichert, schützt nicht nur seine wirtschaftlichen Interessen, sondern auch seine Reputation.